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Länderinformationen Rhodos/Türkiye

Klimatabelle Rhodos – Wien

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Rhodos141517192227292926241816
Wien2371218222523201563

Allgemeiner Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).

Geographie:

Rhodos: 4. größte griechische Insel, der Dodekanes-Inselgruppe zugehörig | Türkiye: am Mittelmeer auf der europäisch-asiatischen Grenze

Hauptstadt:

Griechenland: Athen (ca. 665.000 Einwohner) l Türkiye: Ankara (ca. 5,5 Mio. Einwohner)

Staatsform:

Griechenland: parlamentarische Republik
Türkiye: republikanischer Einheitsstaat

Religion:

Griechenland: 97 % Orthodox

Türkiye:

98% Islam

Sprache:

Griechenland: Amtssprache Griechisch
Türkiye: Amtssprache Türkisch

Klima:

Griechenland: sonniges, mediterranes Klima
Türkiye: heißes Mittelmeerklima

Ortszeit:

Der Zeitunterschied zwischen Österreich und Rhodos beträgt das ganze Jahr über plus eine Stunde. Der Zeitunterschied zwischen Österreich und der Türkiye während der Winterzeit plus zwei Stunden und der Sommerzeit plus eine Stunde.

Elektrizität:

Griechenland: 230 V Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt.
Türkiye: 220 V Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Griechenland/Türkiye lautet 0030/0090. Für Telefonate nach Österreich wählt man die 0043 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Währung:

Griechenland: Griechenland gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Türkiye: Währungseinheit ist Türkische Lira (TRY). Kurs (02.03.2022) 1 EUR = 15,46 TRY; 1 TRY = 0,06 EUR.

Land und Leute:

Wenige Länder sind so reich an Geschichte wie Griechenland und die Türkiye. Zu einem Besuch der Türkiye gehört auch der Besuch Türkischer Basare, wo Sie orientalisches Flair genießen können. Das Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahr-hunderte alte Bestandteile der orientalischen Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Rundreise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine traditionelle Teppichknüpferei besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die türkische Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwendige Knüpfen mit dem bekannten „Türkischen Knoten“. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1-2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen.
Handeln gehört dort zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt. Das gilt auch für Märkte, auf denen die Bauern aus der Umgebung ihr Gemüse verkaufen.
In der Türkiye und in Griechenland ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die gebrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 1 – 2,– € pro Nacht zurücklassen. Im Restaurant oder Taxi sind ca. 10% des Rechnungsbetrages üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter ca. 2,– € pro Tag und Person, für Busfahrer 1 – 2,– € pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.

Banken/Kreditkarten:

Griechenland: Öffnungszeiten der Banken Mo bis Do 08:00 – 14:00 Uhr, Fr 08:00 – 13:30 Uhr, in größeren Städten manchmal auch länger. Gängige Kreditkarten wie z.B. Visa, MasterCard, American Express werden fast überall akzeptiert. Mit EC-Karte und Pin-Nummer kann gegen Gebühr Bargeld von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden auch als Zahlungsmittel akzeptiert. ACHTUNG: Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Türkiye: Geld kann bei den Banken während den Öffnungszeiten umgetauscht werden: Mo bis Fr 8:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten wie z.B. Visa, Mastercard, American Express – mit EC-Karte nur teilweise – möglich. Diese werden meist auch in den großen Hotels, verschiedenen Geschäften und den Büros der internationalen Autovermietungen akzeptiert.

Touristensteuer:

Vor Ort in Griechenland ist eine zusätzliche staatliche Aufenthaltssteuer von bis zu 4,– € pro Zimmer / Nacht (Stand Januar 2023) zu zahlen.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteEinreise möglich
ReisepassJa
Cremefarbiger NotpassJa
PersonalausweisJa

Anmerkungen: Die Einreise in die Türkei ist seit dem 02.03.2020 für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visafrei möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise in die Türkei der Reisepass noch mind. 6 Monate gültig sein muss. Die Einreise nach Griechenland ist ebenfalls ohne Visum möglich.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu be-antragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Griechenland: Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Für unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
Türkiye: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Persönliche Habe: Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro. Hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000 Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Informationen unter: www.bmeia.gv.at.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren nach Österreich, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Türkiye: Österreichern, die sich in der Republik Türkiye aufhalten oder dorthin reisen möchten, wird generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten gewaltsamen Putschversuchs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten, sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Österreichischen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich auch bei kurzfristigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Griechenland: In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt. Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d. h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Türkiye: Hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000 Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.

Medizinische Hinweise:

Für die Einreise in die Türkei und nach Griechenland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Informationen zu erforderlichen Reiseimpfungen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei tropenmedizinischen Instituten.
Vorsicht bei Genuss von ungekochten Speisen, nicht pasteurisierten Milchprodukten (z.B. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstsorten, die nicht geschält werden können. Das Trinken von Leitungswasser, sowie Eiswürfel in Getränken bitte vermeiden! Faustregel: Nichts essen, was nicht gekocht oder geschält werden kann!

Medizinische Versorgung:

Griechenland: Der medizinische Standard in den öffentlichen Krankenhäusern entspricht nicht überall europäischem Niveau, Privatkliniken haben eine bessere medizinische Ausstattung. Auf vielen Inseln ist das Niveau der medizinischen Versorgung besonders niedrig, die wichtigsten Medikamente sind – allerdings nur gegen Vorkasse – jedoch meist erhältlich. Es wird daher geraten, möglicherweise benötigte Medikamente für die gesamte Reisedauer vorsorglich mitzuführen. Bei einem Unfall erhalten Verletzte in einem der IKA-Krankenhäuser grundsätzlich kostenfreie Unterbringung, Behandlung und Medikamentenversorgung in der niedrigsten Pflegeklasse, dagegen sind Kosten für eine höhere Pflegeklasse sowie die gesamten Kosten bei Fehlen der europäischen Krankenversicherungskarte, Kosten für privatversicherte Personen oder für die Unterbringung in einer Privatklinik vom Verletzten zu tragen. Kostenvorschüsse sind erforderlich. Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card berechtigt in akuten Fällen zur ambulanten Behandlung durch die zugelassenen IKA-Ärzte und Behandlung in Krankenhäusern der Sozialversicherungsinstitution (IKA).
Türkiye: Der medizinische Standard in öffentlichen Krankenhäusern entspricht nicht dem österreichischen Standard. Die Situation in den Privatkliniken ist vor allem in Ankara und Istanbul besser. Nur in den großen Städten sind einige Universitätskrankenhäuser und große Spitäler nach dem neuesten Stand eingerichtet, die medizinische Primärversorgung ist ausreichend. Apotheken sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger aus- gestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In privaten Kliniken sind Behandlungskosten sofort zu begleichen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport ist ratsam. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den heißen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Oktober 2023


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