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Länderinformationen Jordanien

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Wichtiger Hinweis:

In jedem unserer Reiseländer gelten, auf Grund der COVID-19-Pandemie, landesspezifisch derzeit verschiedene Hygienevorschriften und Bestimmungen (u.a. auch Nachweispflichten zu Impfung, Genesung oder Tests), die sich ggf. auch kurzfristig ändern können. Auch die Einreisebestimmungen können sich aktuell jederzeit kurzfristig ändern. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre RSD-Reise unter https://www.rsd-reisen.at/sicherreisen/ zusammengestellt. Die Informationen werden selbstverständlich regelmäßig geprüft und aktualisiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).

Geographie:

Jordanien grenzt im Westen an Israel und die palästinensischen Autonomiegebiete im Westjordanland, im Norden an Syrien, im Nordosten an den Irak und im Süden und Südosten an Saudi-Arabien. Im Nordwesten liegt das Tote Meer und im Südwesten das Rote Meer. Die Hauptstadt Amman liegt 800 m ü. d. M., das Tote Meer ist der tiefstgelegene See der Erde (400 m u. d. M.). Der Jordan verbindet das Tote Meer mit dem See Genezareth in Israel. Etwa 80% des Landes bestehen aus Wüste.

Hauptstadt:

Amman (ca. 4 Millionen Einwohner)

Staatsform:

Haschemitisches Königreich Jordanien mit konstitutioneller Erbmonarchie unter Staatsoberhaupt König Abdullah II. Ibn Al-Hussein (seit 07.02.1999).

Religion:

92 % Islam, 6 % Christen, 2 % andere.

Sprache:

Arabisch

Klima:

Im östlichen und südlichen Teil des Landes herrscht Wüstenklima. Das Jordan-Tal, das unter dem Meeresspiegel liegt, ist im Winter warm und im Sommer sehr heiß und hat wie die Rotmeerküste ein subtropisches Klima. Mediterranes Klima am Rand des Jordangrabens. Der meiste Niederschlag fällt zwischen November und März, keine Niederschläge von Mai bis September, kühler im Dezember/Januar.

Ortszeit:

In Jordanien gilt die Arabia Standard Time. Es gibt eine Sommer-/Winterzeitumstellung. Somit beträgt der Zeitunterschied zu Österreich ganzjährig +1 Stunde.

Elektrizität:

230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird benötigt.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Jordanien lautet 00962. Für Telefonate von Jordanien nach Österreich wählt man die 0043 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Land und Leute:

Umgangsformen: Für Jordanier sind die arabische Kultur und Gastfreundschaft von großer Bedeutung. Der Islam spielt im gesellschaftlichen Leben eine wichtige Rolle. Arabischer Kaffee wird bei gesellschaftlichen Ereignissen oft und reichlich angeboten. Falls man die Tasse beim Zurückgeben nicht leicht zur Seite gekippt hält, wird sie automatisch nachgefüllt. Kleine Gastgeschenke werden gern angenommen.
Kleidung: Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Bade bekleidung gehört an den Privatstrand oder an den Pool. Jordanische Frauen gehen vollständig bekleidet zum Schwimmen.
Fotografieren: Man sollte um Erlaubnis bitten, bevor man jemanden fotografiert. In manchen Orten ist Fotografieren generell nicht gestattet.
Trinkgeld: Ein extra Trinkgeld liegt im Ermessen des Gastes, dennoch freuen sich Kellner und andere Dienstleister über ein Trinkgeld in Höhe von ca. 10%. Im Taxi rundet man üblicherweise auf die nächsten 100 Fil auf.
Rauchen: In Jordanien ist das Rauchen in allen Restaurants, Krankenhäusern, Schulen, Kinos, Theatern, Museen, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Flughäfen und in überdachten Einkaufszentren verboten.

Währung/Banken/Kreditkarten:

Währung: Die Währungseinheit ist der Jordanische Dinar (JD/JOD). 1 Dinar = 1000 Fils. Kurs (07.12.2022): 1 EUR = 0,74 JOD; 1 JOD = 1,35 EUR.
Banken/Kreditkarten: American Express, Visa, MasterCard und Diners Club werden teilweise akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert, in Jordanien in wenigen Geschäften und an Geldautomaten der größeren Städte.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Reisedokumente Erwachsene/JugendlicheEinreise möglich/Bedingungen
ReisepassJa
Cremefarbiger Notpasswird nicht akzeptiert
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum: österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum kann bei Einreise auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Sie dürfen Bargeld bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD ins Land bringen. Darüber hinausgehende Beträge müssen Sie dem jordanischen Zoll anzeigen. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera dürfen Sie zollfrei ein-, müssen ihn aber wieder ausführen. Sie dürfen bis zu einem Liter Alkohol mit sich führen, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200g Tabak. Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls www.bmf.gv.at einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten. In Jordanien kann es regelmäßig sowohl in Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird empfohlen, generell Aufmerksamkeit walten zu lassen, die Medienberichterstattung zu verfolgen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, diese nicht zu fotografieren und die Anweisungen von Sicherheitskräften zu befolgen. Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak und Syrien sind geschlossen. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien. Vor allem nachts erhöht sich die Unfallgefahr auf den Straßen außerhalb Ammans durch unbeleuchtete Fahrzeuge sowie Tiere und Menschen, die sich auf den Straßen befinden. Es wird daher geraten, nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit keine Überlandfahrten außerhalb Ammans zu planen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Österreich. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt. Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.

Medizinische Hinweise:

Impfschutz: Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/) Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Der medizinische Standard in den öffentlichen Krankenhäusern ist gut, die Krankenpflege entspricht nicht immer europäischem Niveau. Privatkliniken haben einen besseren Standard. Medikamente sind ausreichend erhältlich. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Dezember 2022


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