Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Paris | 6 | 7 | 11 | 14 | 17 | 22 | 25 | 24 | 22 | 14 | 7 | 4 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 13 | 18 | 22 | 23 | 25 | 20 | 14 | 5 | 3 |
Im Folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische und gesundheitliche Lage weltweit jederzeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Frankreich ist das größte Land Europas und landschaftlich sehr vielseitig. Es reicht von den Bergmassiven der Alpen und Pyrenäen, den Flusstälern der Loire, Rhône und Dordogne bis zur Côte d’Azur und den Regionen der Normandie und Atlantikküste.
Demokratie mit einem semipräsidentiellen Regierungssystem; Staatspräsident Emmanuel Macron (seit März 2017)
Paris (ca. 2,2 Mio. Einwohner)
überwiegend römisch-katholisch
französisch
Vier Hauptzonen: atlantische Zone – gemäßigtes Meeresklima; kontinentale Zone – ausgeprägte Temperaturunterschiede (insbesondere im Osten); mediterrane Zone – gemäßigt, warmes Meeresklima; alpine Zone – raues Bergklima.
Mitteleuropäische Zeitzone mit Anwendung der Sommerzeit, daher kein Zeitunterschied zu Österreich
Die Landesvorwahl von Frankreich ist 0033. Wenn Sie von Frankreich nach Österreich telefonieren, wählen Sie bitte 0043. Vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils die Null.
Frankreich ist Mitglied der EU und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit ECKarte bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit ECKarte möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente | Einreise möglich |
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Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja |
Cremefarbiger Notpass | Ja |
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Mitgeführte Zahlungsmittel ab 10.000,– € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) müssen mindestens fünf Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden. Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC oder Kreditkarte) mitzuführen. Reisende sollten bei Menschenansammlungen und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Am 1. November 2017 ist in Frankreich ein neues AntiTerrorGesetz in Kraft getreten, das den französischen Sicherheitsbehörden unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung ermöglicht. In diesem Zusammenhang kann es in bestimmten Gebieten, z.B. an U-Bahnstationen und Bahnhöfen sowie in Grenznähe zu verstärkten Personen und Gepäckkontrollen kommen. Auch an Eingängen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen.
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Medizinische Versorgung: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die ecard der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWRRaum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Leistungen von Privatärzten und Privatkrankenhäusern müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Die entsprechenden Rechnungen müssen zwecks Rückerstattung (auf Basis der österreichischen Tarife) beim Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: März 2024