Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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London | 6 | 7 | 9 | 12 | 15 | 19 | 23 | 21 | 17 | 15 | 9 | 7 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 25 | 23 | 20 | 15 | 6 | 3 |
Im Folgenden finden Sie eine Informationsübersicht. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen sowie die politische- und gesundheitliche Lage weltweit jederzeit ändern können. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
England, Schottland und Wales bilden zusammen Großbritannien. Die Insel liegt im Nordwesten Europas im Atlantik.
Die Hauptstadt des Vereinigten Königreiches ist London.
Parlamentarische Monarchie mit zwei Kammern, Staatsoberhaupt ist König Charles III, vertreten durch den Regierungschef Keir Starmer.
Am meisten vertreten sind Katholiken, Protestanten und Anglikaner.
Landessprachen sind Englisch, Walisisch und Gälisch.
Gemäßigt mit warmen Sommern, kühlen Wintern und ganzjährigen Niederschlägen.
Der Zeitunterschied zu Österreich beträgt das ganze Jahr über minus eine Stunde.
Die Netzspannung beträgt 230 V, 50 HZ. Ein Adapter ist notwendig. Eine sogenannte Rasierersteckdose ist gelegentlich in Badezimmern vorhanden. Hier besteht oftmals die Möglichkeit, sowohl 110 V als auch 220 V zu benutzen. Die Spannung ist dabei häufig über einen Schalter wählbar. Diese Steckdosen können nur für Geräte mit 200W – 600W benutzt werden (Rasierer, elektrische Zahnbürsten, kein Föhn!). Steckdosen haben häufig einen Ein-/Ausschalter.
Die Landesvorwahl für das Vereinigte Königreich ist 0044 (+44) vor der Ortsvorwahl entfällt die Null. Wenn Sie nach Österreich telefonieren wollen, wählen Sie bitte 0043 vor und die Ortsvorwahl ebenfalls ohne Null.
Währungseinheit ist das britische Pfund Sterling (GBP). 1 GBP = 100 Pence. Kurs (07.05.2025): 1 EUR = 0,85 GBP, 1 GBP = 1,17 EUR.
Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Geld abheben kann man sowohl mit Kreditals auch mit EC-Karte an den ausreichend vorhandenen Geldautomaten (in den meisten Fällen fällt hierfür eine Gebühr an). Bargeldumtausch ist bei vielen Großbanken nicht oder nur mit einem sehr schlechten Kurs möglich. Bei Marks&Spencer und beim Postamt kann Geld hingegen problemlos gewechselt werden. Reiseschecks werden bei Banken, Wechselstuben und in Hotels akzeptiert.
Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene / Jugendliche | Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass | Ja |
Cremefarbiger Notpass | wird nur mit maschinenlesbaren Zeilen akzeptiert |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt. Visafreie Einreise: Österreichische Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 90 Tagen kein Visum. Ab dem 2. April 2025 ist jedoch für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen, wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ Visum vorliegt. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert). Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (16GBP) und muss online über die offizielle Webseite https://www.gov.uk/ oder per UK ETA App beantragt werden. Zur einfachen und bequemen Beantragung Ihrer ETA können Sie unseren Partner, den Visa Dienst Bonn, mit der Beschaffung beauftragen. Auf folgender Website finden Sie ab ca. 3 Monaten vor Abreise die nötigen Dokumente, um Ihr E-Visum dort zu beantragen: https://www.visum.de/reisepartner/rsd. Alle dafür nötigen Informationen finden Sie auf den Antragsunterlagen.
Reisenden ist erlaubt, folgende Waren für den persönlichen Bedarf zoll- und verkaufssteuerfrei in das Vereinigte Königreich einzuführen: Geschenke, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc. bis zu 390, – GBP Warenwert; Alkohol, Wein 18 L, Bier 42 L oder Spirituosen und Liköre über 22 %Vol., sowie Schaumweine 4 L; alkoholische Getränke unter 22 %Vol. 9 L; Zigaretten 200 St., Zigarillos 100 St., Zigarren 50 St., Zigarren 50 St., Tabak 250g oder 200 Tabaksticks für E-Zigaretten. Es dürfen kein Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Ländern für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Medikamente: Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein und insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten. Kriminalität: Es werden, vor allem in den touristischen Zentren, häufig Taschendiebstähle verübt. Reisende sollten deshalb auch in Geschäften und Restaurants/Pubs stets auf ihre persönlichen Gegenstände und Ausweise achten. Eine Fotokopie des Ausweises kann bei Ausweisverlust hilfreich sein.
Das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays und Drogen verboten. Das Führen von Dolchen und Messern ist in der Öffentlichkeit verboten.
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Als Nachweis sind die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Es wird empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Österreich im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Mai 2025