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Länderinformationen Japan

Höchsttemperaturen im Vergleich

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Tokio8811162224283227221512
Wien2371218222523201563

Allgemeiner Hinweis:

Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die politische- und gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Bundesministeriums Europäische und Internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).

Lage:

Japan befindet sich in Ostasien, östlich vom asiatischen Festland und ist ein Inselstaat. Es liegt im Pazifischen Ozean. Die vier Hauptinseln sind Hokkaido, Shikoku und Kyushu.

Hauptstadt:

Tokio

Staatsform:

Parlamentarische, konstitutionelle Monarchie

Religion:

Shintoismus und Buddhismus, auch christliche Minderheiten als Randreligion

Sprache:

Japanisch

Klima:

gemäßigt bis subtropisch

Ortszeit:

In Japan gilt Japan Standard Time (JST) ohne Sommer-Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Österreich beträgt im Sommer +7 Stunden und im Winter +8 Stunden.

Elektrizität:

100 V Wechselstrom, 50/60 Hz; ein 2- oder 3-poliger Adapter ist notwendig. Es muss Typ A oder B sein.

Telefonieren:

Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Japan lautet 0081. Für Telefonate nach Österreich wählt man die 0043 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.

Land und Leute:

Japaner sind stolz auf ihre Kultur und Höflichkeit, daher gibt es für Touristen ein paar Regeln zu beachten. In japanischen Bädern, Schreinen & Tempeln, an Stränden, etc. sollten Tätowierungen mit Kleidung, Pflastern oder Make-Up bedeckt sein. In Japan ist guter Service üblich, jedoch in Restaurants, Taxis, Hotels, etc. wird für gewöhnlich kein Trinkgeld gegeben.

Währung:

Währungseinheit ist der Japanische Yen (JPY). 1 JPY = 100 Sen. Kurs (28.07.2025): 1 EUR = 172,42 JPY ; 1 JPY = 0,0061 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrem Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für österreichische Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene / JugendlicheEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
PersonalausweisNein
Cremefarbiger NotpassWird akzeptiert
Der Reisepass muss für die Dauer des beabsichtigen Aufenthalt gültig sein. Österreichische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage visafrei einreisen. Man erhält vor Ort als Tourist eine Aufenthaltsgenehmigung als Temporary Visitor.
Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass in Österreich als wieder gefunden gemeldet ist, kann es in Japan zu erheblichen Schwierigkeiten kommen oder sogar zur Verweigerung der Einreise. Es wird empfohlen sich, einen neuen zu beantragen. Japan erfasst bei Einreise biometrische Daten (Gesichtsfoto und Fingerabdruck). In Japan besteht Passpflicht. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Die folgenden Waren müssen bei der Einfuhr nach Österreich aus nicht EU-Ländern angegeben werden: Waren, die außerhalb der EU gekauft wurden und die Freimengen für Tabak, Alkoholika, Bier, nicht schäumende Weine und Medikamente übersteigen. Des Weiteren müssen Waren angemeldet werden wenn sie den Freibetrag von 430 € für Flugreisende übersteigen. Außerdem fallen hierunter auch Waren die besonderen Einfuhrverboten und – Beschränkungen unterliegen. Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt. Für Beträge von über einer Million JPY besteht eine Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis 5 Millionen Yen zulässig. Für Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren nach Österreich, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen für Österreich. Diese können Sie auf der Webseite des österreichischen Zolls (www.bmf.gv.at/zoll) einsehen oder telefonisch erfragen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Japan ist das Land auf der Erde mit den meisten Erdbeben im Jahr und hat außerdem die meisten aktiven Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert. Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland des Auswärtigen Amtes zu beachten. Die Kriminalitätsrate in Japan ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Rauchen in Japan ist auf der Straße außerhalb ausgewiesener Raucherbereiche generell verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ectasy“ werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen.

Medizinische Hinweise:

Überprüfen Sie mindestens 8  Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und Internationale Angelegenheiten (www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/japan). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressen- listen können bei Bedarf bei den österreichischen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Österreich im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr /Stand: Juli 2025


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