Klimatabelle Malaga – Wien
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Málaga | 12 | 13 | 17 | 19 | 23 | 28 | 32 | 31 | 27 | 22 | 14 | 11 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 25 | 23 | 20 | 15 | 6 | 3 |
Wichtiger Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Infor-mationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Ein-reisebestimmungen, die politische und gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prü-fen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Lage:
Spanien liegt südwestlich der Pyrenäen auf der Iberischen Halbinsel. Nachbarstaaten sind Portugal, Gibraltar, das Fürstentum Andorra und Frankreich.
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie. Staatsoberhaupt ist seit dem 19. Juni 2014 König Felipe VI. Regierungschef ist seit dem 02. Juni 2018 Pedro Sánchez.
Hauptstadt:
Madrid
Religion:
Römisch-katholisch (über 90 %)
Sprache:
Spanisch (Castellano) ist verfassungsmäßige Staatssprache. In den Autonomen Gemeinschaften Basken-land, Galicien, Katalonien und Valencia haben daneben die jeweiligen regionalen Sprachen offiziellen Rang.
Klima:
Das Klima in Andalusien ist mediterran. Mit rund 3000 Sonnenstunden pro Jahr gehört Andalusien zu den sonnigsten Regionen Spaniens. Ab Mitte Oktober kann es wieder vermehrt zu Niederschlägen kommen.
Elektrizität:
Der elektrische Strom wird in Spanien mit einer Spannung von 230 V und in Form von Wechselstrom in einer Frequenz von 50 Hertz geliefert. In Ihrem Hotel ist kein Adapter notwendig.
Ortszeit:
Ganz Spanien gehört zur Mitteleuropäischen Zeitzone, es gilt die Greenwichzeit +1 (GMT+1) mit Anwendung der Sommerzeit. Es gibt keinen Zeitunterschied zu Österreich.
Telefonieren:
Für Telefonate nach Österreich muss die Länderkennzahl 0043 (+43) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Österreich nach Spanien wählen Sie bitte die 0034 (+34) vorweg.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Spanien ist Mitglied der Europäischen Union und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel in Spanien. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Sicherheitshinweise:
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen.
Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Cremefarbiger Notpass | Ja |
Personalausweis | Ja |
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Zu beachten ist jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist.
Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR). Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den
persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Seit dem 1. Januar 2021 sind in Spanien Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 EUR möglich. Nähere Details bieten die zuständigen spanischen Behörden.
Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at/zoll einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise:
Impfschutz: Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/) Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Medizinische Versorgung:
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundene körperliche Beweglichkeit und geistige Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Januar 2024