Klimatabellen
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Nordkap | -2 | -2 | -1 | 2 | 5 | 6 | 10 | 9 | 9 | 5 | 1 | -3 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 13 | 19 | 22 | 24 | 23 | 20 | 16 | 6 | 4 |
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Oslo | -2 | -1 | 1 | 6 | 11 | 15 | 18 | 17 | 11 | 6 | 2 | -1 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 13 | 19 | 22 | 24 | 23 | 20 | 16 | 6 | 4 |
Wichtiger Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die politische und gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie zusätzlich vor Ihrer Abreise auch die Webseite des Bundes-ministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Lage und Geographie:
Die norwegische Westküste liegt am Europäischen Nordmeer, die Nordküste am Eismeer und die Südküste am Skagerrak, einem Teil der Nordsee, der Norwegen von Dänemark trennt. Im Osten grenzt das Land an Schweden, im Norden an Finnland und im äußersten Nordosten an die Russische Föderation. Die 2.700 Kilometer lange Fjordküste ist Norwegens »Markenzeichen«. Die Fjorde sind oft sehr tief, im Durchschnitt zwischen 80 und 100 Kilometer lang und von hohen Bergen umgeben. Im Landesinneren beherrschen im Süden weitläufige Waldgebiete mit zahlreichen Flüssen und Seen das Landschaftsbild; der Norden, am Polarkreis, ist eine schroffe Hochgebirgswelt.
Hauptstadt:
Oslo
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie
Religionen/Kirchen:
Norwegische Kirche (evangelisch-lutherisch): 73%; römischkatholische Kirche: 2%; Islam: 2,6%; Buddhismus: 0,3%; Hinduismus: 0,1%; Sonstige / ohne Religion: 17,7%
Sprache:
Amtssprache ist Norwegisch. Im Norden Norwegens wird auch Samisch (ebenfalls offizielle Landessprache) gesprochen. Viele Norweger sprechen Englisch, manche auch Deutsch und Französisch.
Hinweis: Die Bordsprachen sind Norwegisch und Englisch, wobei ein Teil des Bordpersonals auch Deutsch spricht.
Klima:
Der Golfstrom und Luftströmungen des Nordatlantik sorgen für ein gemäßigtes Klima an den Küsten. Im Allgemeinen haben die südlichen Flachländer wärmere Sommer und kältere Winter als die Küstengegenden. Regen fällt während des ganzen Jahres, im Winter gibt es heftige Schneefälle. In der Nähe des Polarkreises herrscht ständiges Tageslicht zur Mittsommerzeit und ständiges Zwielicht während der Wintermonate.
Elektrizität:
Die Netzspannung beträgt 220 V, 50 Hz. Es ist kein Adapter erforderlich, da in Norwegen und an Bord, die in Österreich gängigen runden Zweipol-Stecker verwendet werden.
Ortszeit:
Zwischen Österreich und Norwegen gibt es das ganze Jahr keinen Zeitunterschied.
Telefonieren:
Die Vorwahl für Norwegen ist 0047 (+47). Aus Norwegen nach Österreich wählen Sie bitte die 0043 (+43). Vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils die Null.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Die Währung heißt Norwegische Krone (NOK). 1 Krone = 100 Øre. Kurs (Stand 23.01.2024): 1 EUR = 11,44 NOK; 1 NOK = 0,09 EUR. Banknoten gibt es in den Werten von 1.000, 500, 200, 100 und 50 NOK, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5 und 1 NOK sowie 50 Øre.
Geld kann bei den Banken, Wechselstuben, und Hauptpostämtern zu den Öffnungszeiten getauscht werden.
Öffnungszeiten der Banken: Mo– Mi und Fr 08.15/09.00 – 15.30 Uhr (im Sommer bis 15.00 Uhr), Do 08.15/09.00 – 17.00 Uhr.
Geldabhebungen: Mit EC/Maestro Card und PIN – Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden.
Hinweis: An Bord des Schiffes kann kein Geld abgehoben werden. Man kann problemlos in bar zahlen (Bordwährung sind Norwegische Kronen). Die bargeldlose Zahlung per CruiseCard ist hingegen die bessere Möglichkeit. Hierzu legt man entweder die Kreditkarte (muss mindestens noch 3 Monate gültig sein) an der Rezeption vor und die CruiseCard wird dann automatisch über die Kreditkarte abgerechnet, oder man hinterlegt einen Barbetrag an der Rezeption und die CruiseCard wird bis zu diesem Betrag aufgeladen. Am letzten Abend der Reise wird die CruiseCard abgerechnet, man bekommt die Endrechnung in die Kabine, die CruiseCard ist dann am letzten Tag nicht mehr nutzbar.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für österreichische Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente | Erwachsene: Einreise möglich/Bedingungen |
Reisepass | Ja, muss gültig sein |
Personalausweis | Ja, muss gültig sein |
Cremefarbiger Notpass | Ja |
Anmerkungen: Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Hinweis: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss auch beim Einchecken am Hurtigruten Terminal oder an Bord vorgelegt werden. Vorläufige Ausweispapiere werden hier nicht akzeptiert. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Besondere Zollvorschriften:
Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.
Bei der Ausreise ist insbesondere zu beachten, dass der norwegische Zoll Angeltouristen die Ausfuhr von maximal 18 kg Fisch pro Person gestattet.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Österreich, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des österreichischen Zolls unter www.bmf.gv.at/zoll.
Verhalten an Bord:
Rauchen: Auf allen Hurtigruten Schiffen ist das Rauchen nur an ausgewiesenen Plätzen an Deck erlaubt, wenn sich das Schiff auf See befindet. Es ist strengstens verboten, Zigaretten über Bord ins Meer zu werfen. Es herrscht striktes Rauchverbot in allen Kabinen. Zuwiderhandlungen führen zu einer Geldstrafe.
Alkohol: Pro Person dürfen max. zwei Flaschen Alkohol (max. 1,5l) mit an Bord gebracht werden. Alles darüber hinaus wird eingelagert und am letzten Tag wieder ausgehändigt. An Land gekaufter Alkohol muss vor Abfahrt an der Rezeption gemeldet werden. Der Konsum von selbst mitgebrachtem Alkohol ist an Bord generell nicht gestattet.
Kleidung: Formelle Kleidung oder Abendgarderobe ist nicht erforderlich, ein Jackett oder Blazer gehört dennoch ins Gepäck. Das Wetter schlägt in Norwegen schnell um, weshalb sich der „Zwiebel-Look“ empfiehlt. Außerdem sollte atmungsaktive sowie wind- und wasserdichte Kleidung, ebenso wie eine Mütze, Handschuhe, Schal und Funktionskleidung mitgebracht werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften werden streng verfolgt. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen. Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten. Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.
Medizinische Hinweise:
Impfschutz: Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Medizinische Versorgung: Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Notarzt). Die Rezeptpflicht wird streng gehandhabt, weshalb es sich empfiehlt, in der Reiseapotheke nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen mitzuführen. Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Hinweis: Auf Grund der kurzen Abstände zwischen den einzelnen Häfen gibt es weder einen Arzt noch eine Apotheke an Bord. Die medizinische Versorgung ist in den Häfen möglich und in Notfällen kann ein Helikopter gerufen werden. Alle Schiffe verfügen über speziell in Erster Hilfe geschultes Personal.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) rät, einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden, wenn Sie keine zusätzliche Versicherung abschliessen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Januar 2024