Klimatabelle
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Antalya | 15 | 17 | 19 | 22 | 27 | 31 | 34 | 33 | 32 | 29 | 23 | 18 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 3 |
Allgemeiner Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Hauptstadt:
Ankara
Staatsform:
Republik / Präsidialsystem, Staatsoberhaupt ist seit dem 27.08.2014 Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan
Religion:
Islam mit einer kleinen christlichen und jüdischen Gemeinde.
Sprache:
Die Amtssprache ist Türkisch. In Städten und Touristenorten wird oft Deutsch gesprochen, daneben Englisch und Französisch.
Klima:
Subtropisches Klima findet man entlang der ägäischen Küste und dem Mittelmeer das ganze Jahr über, mit Temperaturen im Sommer bei 30 Grad und im Winter bei 12 bis 15 Grad.
Elektrizität:
Die Netzspannung beträgt 220 V, 50 HZ.
Ortszeit:
Der Zeitunterschied zwischen Österreich und der Republik Türkei beträgt im Sommer plus eine und im Winter plus zwei Stunden.
Telefonieren:
Die Landesvorwahl der Republik Türkei ist 0090, vor der Ortsvorwahl entfällt die Null. Wenn Sie von der Republik Türkei nach Österreich telefonieren, wählen Sie bitte 0043 und die Ortsvorwahl ebenfalls ohne Null.
Land und Leute:
Das traditionelle Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahrhunderte alte Bestandteile der regionalen Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Rundreise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine moderne Teppichgalerie besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwändige Knüpfen. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1 bis 2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen. Handeln gehört in der Türkei zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt. Das gilt auch für Märkte, auf denen die Bauern aus der Umgebung ihr Gemüse verkaufen. In der Türkei ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die gebrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 1 bis 2,– € pro Nacht zurücklassen. Im Restaurant oder Taxi sind ca. 10% des Rechnungsbetrages üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter ca. 2,– € pro Tag und Person, für Busfahrer 1 bis 2,– € pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Seit dem 01.01.2009 heißt die Währung wieder Türkische Lira (TRY). Kurs 06.11.2024: 1 EUR = 37,43 TRY; 1 TRY = 0,027 EUR.
Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten wie z.B. Visa, Mastercard, American Express – mit EC-Karte nur teilweise – möglich. Diese werden meist auch in den großen Hotels, verschiedenen Geschäften und den Büros der internationalen Autovermietungen akzeptiert.
ACHTUNG: Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben.
Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Reisedokumente | Einreise möglich |
Reisepass | Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig |
Cremefarbiger Notpass
| wird akzeptiert, in Verbindung mit einem Visum |
Personalausweis | Nein |
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert, aber das Visum ist vor Reisebeginn persönlich bei der türkischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Reisepass dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen muss. Es sollten der Einreisestempel und das Einreisedatum kontrolliert werden, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden. Es besteht Ausweispflicht, gültige Ausweispapiere sind daher stets mitzuführen.
Alle Angaben beziehen sich auf österreichische Staatsbürger. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TRY gestattet. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich. Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Persönliche Habe: Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro. Weitere Informationen unter: www.bmf.gv.at/zoll.
Wichtig: Bitte beachten Sie bei der Einfuhr von Waren in Österreich, dass Waren ab einem Gesamtwert von wenigen Hundert Euro zu verzollen sind. Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Zollbestimmungen des österreichischen Zolls unter www.bmf.gv.at/zoll.
Landesspezifische Sicherheitshinweise:
Österreichern, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, wird generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten gewaltsamen Putschversuchs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten, sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Österreichischen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich auch bei kurzfristigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000 Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland. Faustregel zum sicheren Umgang mit Nahrungsmitteln: Nichts essen, das nicht gekocht oder geschält werden kann! Apotheken findet man in der Republik Türkei an jeder Ecke. Man erkennt sie an der Aufschrift „Eczane“. Der Standard ist hoch, das Personal gut ausgebildet. Gerade in den vom Tourismus betroffenen Gegenden, findet sich meist ein Angestellter, der deutsch oder englisch spricht.
Die meisten Medikamente, die in Österreich verschreibungs- pflichtig sind, sind das auch in der Türkei. Die Handhabung ist jedoch eher „locker“. Krankenhäuser und zahlreiche Arztpraxen gibt es in jeder größeren Stadt und touristisch gut erschlossenen Regionen, in kleineren Ortschaften finden sich zumeist nur Gemeindehospitäler. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen. Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In privaten Kliniken sind Behandlungskosten sofort zu begleichen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Bei der heimischen Krankenkasse ist ein für die Türkei gültiger Auslandskrankenschein erhältlich. Dieser wird jedoch nicht von allen Ärzten in der Türkei anerkannt. In diesem Fall müssen die Behandlungskosten vor Ort bar bezahlt werden. Gegen Vorlage der Quittungen erhält man nach der Reise in der Regel die Kosten erstattet. Auf jeden Fall sollte man sich schon vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenerstattung informieren. Eine Zusatzversicherung ist empfehlenswert. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: November 2024