Klimatabelle Lissabon – Wien
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
| Lissabon | 11 | 13 | 13 | 15 | 18 | 22 | 23 | 24 | 22 | 20 | 16 | 12 |
| Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 23 | 23 | 18 | 13 | 6 | 3 |
Allgemeiner Hinweis:
Im folgenden finden Sie eine Informationsübersicht, bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen, die Politische- und Gesundheitliche Lage weltweit jeder Zeit ändern kann, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Reise zu informieren. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die Webseite des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Lage:
Äußerster Westen des europäischen Kontinents und der Iberischen Halbinsel; Nord-Süd-Ausdehnung: 577 Kilometer, West-Ost: 286 Kilometer.
Staatsform:
Parlamentarische Republik
Hauptstadt:
Lissabon (Lisboa), Stadtkern 545.796, mit Randzonen („Grande Lisboa“) 2,8 Millionen Einwohner
Religion:
ca. 90% römisch-katholisch
Sprache:
Portugiesisch
Klima:
Atlantik- und Mittelmeerklima
Elektrizität:
Der elektrische Strom wird in Portugal mit einer Spannung von 220/400 V und in Form von Wechselstrom in einer Frequenz von 50 Hertz geliefert. Es ist kein Adapter notwendig.
Ortszeit:
In Portugal gilt Westeuropäische Zeit (WET) mit Sommer-/Winterzeitumstellung. Der Zeitunterschied zu Österreich beträgt das ganze Jahr -1 Stunde.
Telefonieren:
Die Vorwahl für Ferngespräche von Österreich nach Portugal lautet 00351. Für Telefonate von Portugal nach Österreich wählt man die 0043 vor. Die 0 vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils.
Währung:
Portugal gehört zur europäischen Währungsunion; Währung ist somit der Euro.
Banken/Kreditkarten:
Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden. Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel eine Strafanzeige zur Folge.
Sicherheitshinweise:
Kriminalität: Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Die Anzahl der Taschendiebstähle hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen besonders betroffen.
Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen oder Ausflügen nur das Notwendigste bei sich.
Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vornherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Alternativ können die Dateien auf dem privaten E-Mail-Konto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
Bleiben Sie Menschenansammlungen möglichst fern und achten Sie an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen, auch im Sicherheitsbereich, Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf Ihre Wertsachen. Tragen Sie Ihre Wertsachen nahe an Ihrem Körper.
Bettensteuer/Citytax/Kurztaxe:
bis zu 2 € pro Tag pro Person.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja |
| Cremefarbiger Notpass | Ja |
| Personalausweis | Ja |
| vorläufiger Personalausweis | Ja |
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. RSD übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.
Zollvorschriften:
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls www.bmf.gv.at einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise:
Überprüfen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrer Reise die neuesten länderspezifischen medizinischen Hinweise des Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/). Jede länderspezifische Seite enthält Informationen zu Impfempfehlungen, aktuellen Gesundheitsrisiken oder Krankheitsausbrüchen sowie Informationen zur medizinischen Versorgung im Ausland.
Medizinische Versorgung:
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger gilt auch für den EU/ EWR-Raum und die Schweiz.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Oktober 2024