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Kroatien

Reisebestimmungen Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro:

  • Die Teilnahme ist nur vollständig Geimpften (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) oder von einer Corona-Erkrankung Genesenen mit entsprechendem Nachweis möglich.
    Als vollständig geimpft oder genesen gelten alle, die dies mit einem gültigen Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen können. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die EU-Kommission für die Anerkennung des digitalen Impfzertifikats der EU eine Befristung von 270 Tagen seit Abschluss der ersten Impfserie festgelegt hat. Danach benötigen Sie eine Auffrischungsimpfung (Booster), damit das digitale Impfzertifikat der EU weiterhin gültig bleibt.
  • Allen Reisenden wird empfohlen, sich zur Vermeidung von langen Wartezeiten bei der Einreise vorab für die Einreise nach Kroatien zu registrieren: https://entercroatia.mup.hr/
    • Während Ihrer Reise befinden Sie sich vom 1.-4. Reisetag und vom 14.-15. Reisetag in Kroatien. Es genügt jedoch eine einmalige Registrierung.
    • Im Feld „Aufenthalt in Kroatien ab“ müssen Sie das Datum Ihres Hinflugs angeben. Im Feld „Aufenthalt in Kroatien bis“ müssen Sie das Datum Ihres Rückflugs angeben.
    • Im Feld „Unterkunftseinrichtung“ können Sie folgendes Beispielhotel angeben: Valamar Argosy Hotel, UI. Iva Dulcica 140, 20000 Dubrovnik
    • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Impf- oder Genesenennachweis als PDF hochladen müssen. Die Datei darf nicht größer als 5 MB sein.
    • Bitte folgen Sie hierzu unserer ausführlichen Anleitung: Workflow ansehen.

Die aktuellen Bestimmungen für Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro für österreichische Staatsbürger können sich kurzfristig ändern. Die genauen Bestimmungen können Sie unter www.bmeia.gv.at einsehen.

Aktuelle COVID-Beschränkungen:

  • Kroatien: Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.
  • Bosnien-Herzegowina: Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
  • Montenegro: Der Einzelhandel sowie Gastronomiebetriebe sind unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.
  • In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Meter zu anderen Personen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Transfer und Rundreise im Bus

  • Bitte beachten Sie, dass es einen Ablaufplan für den Ein- und Ausstieg in der Abfolge der Sitzreihen gibt.
  • An den Türen und sanitären Einrichtungen stehen Desinfektionsmittel bereit.
  • Es erfolgen regelmäßige Pausen während der Fahrt zum Luftaustausch.
  • Snacks und Getränke: es werden ausschließlich verpackte Lebensmittel angeboten.
  • Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen jederzeit ändern können. Eventuelle Änderungen erfahren Sie vor Ort.

Hotels und Restaurants

  • Schutzmaskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder Stoff-Masken) in Innenräumen.
  • Schutzmaskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder Stoff-Masken) im Außenbereich sofern der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
  • Gemäß aktueller lokaler gesetzlicher Vorgaben gibt es aktuell keine Vorgaben bzgl. der Bewirtungsform. In den Hotels wird Buffetform angeboten. In manchen Restaurants wird das Essen direkt an den Tisch serviert.
  • Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen jederzeit ändern können. Eventuelle Änderungen erfahren Sie vor Ort.

Rückreise nach Österreich:

  • Für die Einreise nach Österreich muss kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden.

Flug über München:

  • Wenn Ihre Flüge über München gebucht sind, beachten Sie bitte die derzeit geltenden Einreisebedingungen der Bundesrepublik Deutschland:
    • Für die Einreise muss ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis (in Deutschland max. 3 Monate gültig) oder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die zugrundeliegende Testung darf maximal 48 Stunden (PCR Test max. 48 h vor Abflug oder Antigen-Schnelltest max. 48 h vor Einreise nach Deutschland) zurückliegen. Der Covid-19 Test für die Rückreise kann auf eigene Kosten für Sie vor Ort organisiert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an Ihren Reiseleiter.

Da sich dies jedoch laufend ändern kann, beachten Sie bitte die tagesaktuellen Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und es kann zu kurzfristigen Änderungen kommen. Bitte prüfen Sie daher auch die tagesaktuellen Bestimmungen unter www.bmeia.gv.at.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung der Einreisebestimmungen selbst verantwortlich sind.

(Stand 19.05.2022)